Begleiter-System

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Einleitung

Ein Begleiter ist jene Person, die ein Trial/Mitglied selber auswählen kann um sie in einem Sanktions-/Mediationsgespräch zu begleiten.
Die Idee hierbei ist es, Trials/Mitgliedern die Chance zu geben eine staffunabhängige Person mitzunehmen, wenn der Wunsch besteht.

Anforderungen und Regelungen für Begleiter

Je nachdem welche Rolle der Begleiter im Gespräch übernimmt, obliegt diese Person anderen Anforderungen.
Die Rollen und Anforderungen/Bedingungen sind wie folgt:

Rollen unabhängig

  1. Ein Begleiter darf im Verlaufe einer Medi-Fallbearbeitung nicht ohne außergewöhnlichen Grund gewechselt werden.
  2. Ein ernannter Begleiter muss mindestens ein Mitglied sein.
  3. Seid euch darüber bewusst, dass ein Begleiter die gleiche Einsicht auf die Informationen des Falls bekommt wie ihr.
  4. Der Begleiter untersteht der Verschwiegenheit und darf keine Informationen an Dritte weitergeben.

Rolle: Zuhörer

  1. Darf selbst in den vorliegenden Fall involviert sein.
  2. Darf nicht reden.
    Zuhörer sollen einerseits helfen Unsicherheiten zu nehmen und andererseits sind sie "Zeugen" des Gesprächs zwischen Staff und Beschuldigtem.
  3. Kann bei mehreren Leuten im Fall zuhören.

Rolle: Beisteher

  1. Darf reden und argumentieren.
  2. Darf nicht in den vorliegenden Fall involviert sein.
  3. Kann nur bei einer Person in einem Fall Beisteher sein.

Ablauf

  1. In einem Klärungsgespräch soll die beschuldigte Person und der Begleiter mit dem Medistaff konstruktiv über den Sachverhalt diskutieren und argumentieren.
  2. Ein Begleiter darf erst mit Aufforderung einer Partei (Staff oder beschuldigte Person) an dem Gespräch aktiv teilnehmen.
    1. Dabei ist zu beachten, dass diskutiert wird in welchem Maße gegen das Regelwerk verstoßen wurde. Die Sanktion für einen Regelbruch ist nicht diskutabel sobald das Vergehen feststeht.
  3. Der Begleiter und die beschuldigte Person müssen am Ende des Gespräches, das Gesagte in Form eines Protokolls absegnen.
    1. Das Protokoll wird vom Medistaff mitgeschrieben.
    2. Am Ende des Gesprächs wird das Protokoll mit Begleiter und Mitglied geteilt und sie werden gebeten Jenes zu lesen und zu bestätigen, bzw. Ergänzungen zu machen.
  4. Wenn es zu keiner Einigung kommen sollte und beide Parteien valide Argumente darlegen, wird der Medistaff die letzte Entscheidung treffen.
    1. Sollte es irgendwelche berechtigten Zweifel an dieser Entscheidung geben, so könnt ihr Einspruch einlegen.
      1. Gründe für einen Einspruch wären z.B.:
        1. Neue Informationen zum Sachverhalt kommen nach der Entscheidung ans Tageslicht.
        2. Eine Entscheidung ist entgegen den Informationen im Gesprächsprotokoll das beide Seiten abgesegnet haben.
        3. Im Falle eines Einspruchs beschäftigt sich der Vorstand mit dem Fall.
  5. Im Falle eines Einspruches dürfen der Begleiter und die beschuldigte Person sich auch einige Tage Zeit lassen um sich vorzubereiten.
    1. Wir würden euch aber bitten, nicht ewig lange zu warten. Je kürzer der Vorfall her ist, desto besserer Ergebnisse können vielleicht erzielt werden.


Gespräche bei denen ein Begleiter erlaubt ist

Begleiter können zu verschiedenen Gesprächen mitgenommen werden im Laufe des Sanktionsverfahrens.

Begleitung beim ersten Gespräch (vor der eigentlichen Sanktion)

Zu einem Sanktionsgespräch dürfen beschuldigte Personen einen Begleiter mitnehmen, sofern dieser vorher beim Medistaffler angekündigt wurde.

Begleitung bei einem Einspruchgespräch (nach der Sanktion)

Nachdem eine Sanktion von einem Medistaffler ausgesprochen wurde und sollte es zu einem der in 4.a. genannten oder ähnlichen Zweifeln kommen, so kann eine beschuldigte Person Einspruch beim Medistaff einlegen.
Zu diesem Klärungsgespräch kann ein Begleiter mitgebracht werden, solange dieser vorher beim Medistaff angekündigt wurde.


Fallbeispiel

Ein Mitglied wurde sanktioniert für Elo-Boosting mit böser Intention.
D.h. es wurde die Elo eines anderen Spielers verändert, sodass der Account des anderen Spielers nicht mehr in der korrekten Ranked-Elo für das Skilllevel des Accountbesitzers ist.

  • Es wird Einspruch eingelegt vom Mitglied, dass das Elo-Boosting ohne bösartige Intention war.
    • Ein Grund dafür könnte z.B. der Nachweis sein, dass die erreichte Elo des geboosteten Accounts dem Skilllevel des Accountbesitzers entspricht.
      • Damit würde sich der Sanktionsgrund ändern von Elo-Boosting mit bösartiger Intention -> Elo-Boosting ohne bösartige Intention.
      • Die Sanktion für Elo-Boosting ohne bösartige Intention ist geringer und damit wird das Sanktionsmaß angepasst zu Gunsten des Beschuldigten.